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Arbeitskreis Archäometrie

In der Fachgruppe "Analytische Chemie"


Der Arbeitskreis Archäometrie ist ein Zusammenschluss von Einzelpersonen aus den Geisteswissenschaften, den Naturwissenschaften und den Technikwissenschaften, die an der Bearbeitung kulturhistorischer Probleme sowie an der Erhaltung und Restaurierung von Kulturgütern interessiert sind. Er ist ein Arbeitskreis innerhalb der Fachgruppe Analytische Chemie der Gesellschaft Deutscher Chemiker gemäß § 2.2 der Geschäftsordnung der Fachgruppe.

1. Der Arbeitskreis sieht es als seine Hauptaufgabe an
- das gegenseitige Verständnis zwischen den verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen zu vertiefen
- Kontakte und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu fördern
- Partnerschaften zur gemeinsamen Bearbeitung von Problemen zu vermitteln
- über Aktivitäten auf dem Gebiet der Archäometrie möglichst umfassend zu informieren

2. Der Arbeitskreis ist bezüglich der Mitgliedschaft offen für alle auf dem Gebiet der Archäometrie tätigen oder an der Archäometrie interessierten Personen.

Mitglieder des Arbeitskreises können - unabhängig von der Nationalität - werden:

2.1. Mitglieder der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh), die bereits Mitglieder der GDCh- Fachgruppe Analytische Chemie sind oder ihren Beitritt zu dieser Fachgruppe erklären.

2.2. Interessenten mit abgeschlossenem Hochschulstudium, die - ohne selbst Chemiker zu sein - der Fachgruppe Analytische Chemie als Mitglied und deshalb der GDCh als assoziiertes Mitglied beitreten.

2.3. Interessenten aus allen Wissenschaftsdisziplinen, insbesondere Geisteswissenschaftler, die nur im Rahmen des Arbeitskreises Archäometrie tätig sein möchten und weder der GDCh noch der Fachgruppe Analytische Chemie als Mitglied angehören wollen. Sie haben innerhalb des Arbeitskreises Archäometrie volle Rechte und Pflichten und werden in der GDCh formal als Gäste geführt.

Zur Zeit beträgt der Mitgliedbeiträg (vgl. GDCh-Liste)

Für ordentliche Mitglieder: 15 - 105 Euro
Für assoziierte Mitglieder: 40 Euro
Für Gäste: 15 Euro

GDCh-Mitglieder, die der Fachgruppe Analytische Chemie angehören, zahlen keinen zusätzlichen Beitrag zum Arbeitskreis Archäometrie. Die unter 2.3. genannten Personen zahlen den jeweils festgesetzten Mitgliedsbeitrag.

Alle Mitglieder erhalten regelmäßig die Rundschreiben und sonstigen Verlautbarungen des Arbeitskreises Archäometrie sowie das Mitteilungsblatt der Fachgruppe Analytische Chemie, das auch die Nachrichten des Arbeitskreises enthält.

3. Der Arbeitskreis Archäometrie veranstaltet im Abstand von ein bis zwei Jahren wissenschaftliche Tagungen an wechselnden Orten. Im Regelfall finden die „Jahrestagungen“ mit 1 ½ jährigem Abstand statt. Im Zusammenhang mit einer Jahrestagung wird die Mitgliederversammlung einberufen, auf der die bisherigen Arbeiten des Arbeitskreises besprochen und Festlegungen für die künftige Arbeit getroffen werden. Mitgliederversammlungen und wissenschaftliche Tagungen werden im Vorstand (siehe 5.) vorbereitet. Alle Mitglieder werden rechtzeitig vorher durch Rundschreiben zur Mitgliederversammlung eingeladen und um thematische Vorschläge gebeten. Die Vorbereitung der Tagungen wird von der GDCh-Geschäftsstelle organisatorisch unterstützt.

4. Zur Intensivierung der wissenschaftlichen Arbeit können Projektgruppen eingerichtet werden, die sich bestimmter Themenbereiche annehmen und von Projektgruppenleitern betreut werden. Die Projektgruppen können nach Bedarf zu Arbeitssitzungen zusammentreten. Ihre Leiter arbeiten eng mit dem Vorstand zusammen.

5. Die Geschäfte des Arbeitskreises Archäometrie werden von einem Vorstand geführt, der aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und einem Schriftführer besteht. Der 1. Vorsitzende sollte ordentliches GDCh-Mitglied und Naturwissenschaftler sein, sein Stellvertreter Geisteswissenschaftler sein. Um auch assoziierten Mitgliedern und Gästen das für die Wahl in den Vorstand des Arbeitskreises nach der GDCh-Satzung erforderlich passive Wahlrecht zu verleihen, erhalten sie für die Zeit ihrer Funktion im Vorstand formal den Status eines ordentlichen GDCh-Mitgliedes. Die Bezahlung des vollen Mitgliedsbeitrages wird vom jeweiligen Amtsinhaber dann erbeten, jedoch nicht gefordert. Die zeitweise ordentliche Mitgliedschaft erlischt wieder am Ende der jeweiligen Amtsperiode, wenn die in den Vorstand Gewählten nicht innerhalb ihrer Amtszeit ordentliche GDCh-Mitglieder werden.

Der Vorstand wird auf die Dauer von 4 Jahren gewählt und beginnt seine Amtszeit am 1. Januar des auf die Wahl folgenden Jahres. Einmalige Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl des Vorstandes erfolgt aus den Reihen der Mitglieder des Arbeitskreises mit einfacher Stimmenmehrheit durch Briefwahl oder durch Abstimmung auf der Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende gehört gleichzeitig dem erweiterten Vorstand der GDCh-Fachgruppe Analytische Chemie an.

6. Die Arbeitsrichtlinien werden von der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen und sind vom Vorstand der Fachgruppe Analytische Chemie zu bestätigen.


(von der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Archäometrie einstimmig beschlossen am 28.9.1995 in Bochum und vom Vorstand der Fachgruppe Analytische Chemie bestätigt am 5.12.1995)

 

 

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