Arbeitskreis
Archäometrie
In der Fachgruppe "Analytische Chemie"
Der Arbeitskreis Archäometrie ist ein Zusammenschluss von Einzelpersonen
aus den Geisteswissenschaften, den Naturwissenschaften und den Technikwissenschaften,
die an der Bearbeitung kulturhistorischer Probleme sowie an der Erhaltung
und Restaurierung von Kulturgütern interessiert sind. Er ist ein
Arbeitskreis innerhalb der Fachgruppe Analytische Chemie der Gesellschaft
Deutscher Chemiker gemäß § 2.2 der Geschäftsordnung
der Fachgruppe.
1.
Der Arbeitskreis sieht es als seine Hauptaufgabe an
- das gegenseitige Verständnis zwischen den verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen
zu vertiefen
- Kontakte und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu fördern
- Partnerschaften zur gemeinsamen Bearbeitung von Problemen zu vermitteln
- über Aktivitäten auf dem Gebiet der Archäometrie möglichst
umfassend zu informieren
2.
Der Arbeitskreis ist bezüglich der Mitgliedschaft offen für
alle auf dem Gebiet der Archäometrie tätigen oder an der Archäometrie
interessierten Personen.
Mitglieder
des Arbeitskreises können - unabhängig von der Nationalität
- werden:
2.1.
Mitglieder der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh), die bereits Mitglieder
der GDCh- Fachgruppe Analytische Chemie sind oder ihren Beitritt zu
dieser Fachgruppe erklären.
2.2.
Interessenten mit abgeschlossenem Hochschulstudium, die - ohne selbst
Chemiker zu sein - der Fachgruppe Analytische Chemie als Mitglied und
deshalb der GDCh als assoziiertes Mitglied beitreten.
2.3.
Interessenten aus allen Wissenschaftsdisziplinen, insbesondere Geisteswissenschaftler,
die nur im Rahmen des Arbeitskreises Archäometrie tätig sein
möchten und weder der GDCh noch der Fachgruppe Analytische Chemie
als Mitglied angehören wollen. Sie haben innerhalb des Arbeitskreises
Archäometrie volle Rechte und Pflichten und werden in der GDCh
formal als Gäste geführt.
Zur
Zeit beträgt der Mitgliedbeiträg (vgl.
GDCh-Liste)
Für
ordentliche Mitglieder: 15 - 105 Euro
Für assoziierte Mitglieder: 40 Euro
Für Gäste: 15 Euro
GDCh-Mitglieder,
die der Fachgruppe Analytische Chemie angehören, zahlen keinen
zusätzlichen Beitrag zum Arbeitskreis Archäometrie. Die unter
2.3. genannten Personen zahlen den jeweils festgesetzten Mitgliedsbeitrag.
Alle
Mitglieder erhalten regelmäßig die Rundschreiben und sonstigen
Verlautbarungen des Arbeitskreises Archäometrie sowie das Mitteilungsblatt
der Fachgruppe Analytische Chemie, das auch die Nachrichten des Arbeitskreises
enthält.
3.
Der Arbeitskreis Archäometrie veranstaltet im Abstand von ein bis
zwei Jahren wissenschaftliche Tagungen an wechselnden Orten. Im Regelfall
finden die „Jahrestagungen“ mit 1 ½ jährigem
Abstand statt. Im Zusammenhang mit einer Jahrestagung wird die Mitgliederversammlung
einberufen, auf der die bisherigen Arbeiten des Arbeitskreises besprochen
und Festlegungen für die künftige Arbeit getroffen werden.
Mitgliederversammlungen und wissenschaftliche Tagungen werden im Vorstand
(siehe 5.) vorbereitet. Alle Mitglieder werden rechtzeitig vorher durch
Rundschreiben zur Mitgliederversammlung eingeladen und um thematische
Vorschläge gebeten. Die Vorbereitung der Tagungen wird von der
GDCh-Geschäftsstelle organisatorisch unterstützt.
4. Zur Intensivierung der wissenschaftlichen Arbeit können Projektgruppen
eingerichtet werden, die sich bestimmter Themenbereiche annehmen und
von Projektgruppenleitern betreut werden. Die Projektgruppen können
nach Bedarf zu Arbeitssitzungen zusammentreten. Ihre Leiter arbeiten
eng mit dem Vorstand zusammen.
5.
Die Geschäfte des Arbeitskreises Archäometrie werden von einem
Vorstand geführt, der aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter
und einem Schriftführer besteht. Der 1. Vorsitzende sollte ordentliches
GDCh-Mitglied und Naturwissenschaftler sein, sein Stellvertreter Geisteswissenschaftler
sein. Um auch assoziierten Mitgliedern und Gästen das für
die Wahl in den Vorstand des Arbeitskreises nach der GDCh-Satzung erforderlich
passive Wahlrecht zu verleihen, erhalten sie für die Zeit ihrer
Funktion im Vorstand formal den Status eines ordentlichen GDCh-Mitgliedes.
Die Bezahlung des vollen Mitgliedsbeitrages wird vom jeweiligen Amtsinhaber
dann erbeten, jedoch nicht gefordert. Die zeitweise ordentliche Mitgliedschaft
erlischt wieder am Ende der jeweiligen Amtsperiode, wenn die in den
Vorstand Gewählten nicht innerhalb ihrer Amtszeit ordentliche GDCh-Mitglieder
werden.
Der
Vorstand wird auf die Dauer von 4 Jahren gewählt und beginnt seine
Amtszeit am 1. Januar des auf die Wahl folgenden Jahres. Einmalige Wiederwahl
ist zulässig. Die Wahl des Vorstandes erfolgt aus den Reihen der
Mitglieder des Arbeitskreises mit einfacher Stimmenmehrheit durch Briefwahl
oder durch Abstimmung auf der Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende
gehört gleichzeitig dem erweiterten Vorstand der GDCh-Fachgruppe
Analytische Chemie an.
6.
Die Arbeitsrichtlinien werden von der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises
mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen und sind vom Vorstand der
Fachgruppe Analytische Chemie zu bestätigen.
(von der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Archäometrie
einstimmig beschlossen am 28.9.1995 in Bochum und vom Vorstand der Fachgruppe
Analytische Chemie bestätigt am 5.12.1995)